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Strompreiserhöhung erhalten – was jetzt? Ihre Rechte und die nächsten Schritte

Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026

Ein Brief vom Stromanbieter, und der Preis steigt. Das ist ärgerlich, aber Sie sind nicht machtlos. Hier erfahren Sie, welche Regeln Ihr Anbieter einhalten muss, wann Sie kündigen können und wie Sie jetzt am besten vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei jeder Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – egal aus welchem Grund der Preis steigt.
  • Kündigen können Sie bis zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird.
  • Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig, verständlich und mit Begründung informieren. Sonst kann die Erhöhung unwirksam sein.
  • Vergleichen lohnt sich fast immer – nicht nur beim Preis, auch bei Laufzeit und Preisgarantie.

Welche Fristen muss mein Anbieter einhalten?

  • Grundversorgung: Die Erhöhung muss sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Zusätzlich muss Ihr Grundversorger Sie per Brief informieren.
  • Sondervertrag (fast alle anderen Tarife): Die Mitteilung muss in der Regel spätestens einen Monat vor der Erhöhung bei Ihnen sein – per Brief oder per E-Mail, wenn das so vereinbart ist.

Eine bloße Nachricht im Kundenportal reicht nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2025 bestätigt. Fehlt die Mitteilung bei einem Sondervertrag, ist die Erhöhung in der Regel unwirksam und der Anbieter darf nur die alten Preise verlangen.

Was muss in der Mitteilung stehen?

  • Anlass, Umfang und Voraussetzungen der Erhöhung. Pauschale Begründungen wie „gestiegene Beschaffungskosten“ reichen nicht.
  • Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Preisbestandteile.
  • Ein Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht.

Die Mitteilung muss verständlich sein. Eine Preiserhöhung, die versteckt in der Jahresabrechnung oder in einem Werbeschreiben steht, kann unwirksam sein.

Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht?

Steigt der Preis, dürfen Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung muss beim Anbieter eingehen, bevor die Erhöhung wirksam wird. Beispiel: Steigt der Preis zum 1. Januar, muss Ihre Kündigung bis zum 31. Dezember dort sein.

Mein Rat: Kündigen Sie in diesem Fall selbst und schriftlich, statt das dem neuen Anbieter zu überlassen. So ist sicher, dass die Frist eingehalten wird. Prüfen Sie vorher, ob Sie dadurch einen Bonus verlieren.

Ihre nächsten Schritte

  1. Brief genau lesen: Wann gilt der neue Preis, wie stark steigt er, und ist die Begründung nachvollziehbar?
  2. Fristen prüfen: Kam die Mitteilung rechtzeitig und in der richtigen Form?
  3. Vergleichen: Was kostet ein neuer Tarif, und wie lange gilt eine Preisgarantie?
  4. Rechtzeitig kündigen: vor dem Tag, an dem der neue Preis gilt.
  5. Wechseln: Der neue Anbieter kümmert sich um die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ihr Strom fließt ohne Unterbrechung weiter.

Halten Sie die Erhöhung für unwirksam, können Sie widersprechen und unter Vorbehalt zahlen. Unwirksam erhobene Beträge können Sie in der Regel innerhalb von drei Jahren zurückfordern. Lassen Sie sich dazu im Zweifel von der Verbraucherzentrale beraten.

Gilt das auch für Betriebe?

Das Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen gilt grundsätzlich auch für Gewerbekunden. Gewerbeverträge haben aber oft eigene Bedingungen zu Laufzeit, Preisanpassung und Kündigung. Schauen Sie in Ihren Vertrag – oder schicken Sie ihn mir, dann prüfe ich ihn für Sie.

Gleich die Chance nutzen

Eine Preiserhöhung ist ein guter Anlass, Ihre Stromkosten grundsätzlich zu prüfen. Vielleicht passt ein Festpreistarif mit langer Preisgarantie besser zu Ihnen – oder ein dynamischer Tarif, wenn Sie einen Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto haben. Mehr dazu: Dynamische Stromtarife einfach erklärt.

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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; ich halte den Artikel aktuell.

Quellen