Sonnenstrom muss nicht im eigenen Einfamilienhaus bleiben. Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Nachbarn können ihn teilen. Dafür gibt es inzwischen drei Modelle mit ganz unterschiedlichem Aufwand.
| Mieterstrom | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Energy Sharing | |
|---|---|---|---|
| Wo | im Gebäude oder Quartier | im selben Gebäude | über das öffentliche Netz, im selben Netzgebiet |
| Wer liefert den Reststrom? | der Anlagenbetreiber | jeder Bewohner selbst, über seinen Stromvertrag | jeder Teilnehmer selbst, über seinen Stromvertrag |
| Förderung | Mieterstromzuschlag | keine | keine |
| Aufwand | hoch: Betreiber wird Stromlieferant | mittel | mittel, intelligente Messsysteme nötig |
| Seit wann | seit 2017 | seit 2024 | seit 1. Juni 2026 |
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