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§ 14a EnWG verständlich erklärt: Weniger Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher

Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026

Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen größeren Stromspeicher anschafft, stolpert früher oder später über § 14a EnWG. Klingt kompliziert, bringt aber bares Geld: Sie zahlen weniger Netzentgelt. Hier erkläre ich, was dahintersteckt und welches Modell sich für Sie lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen sind Geräte mit mehr als 4,2 kW Leistung, etwa Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen.
  • Für Geräte, die seit 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, gilt die Regelung verpflichtend.
  • Der Netzbetreiber darf die Leistung bei Engpässen begrenzen – aber nie unter 4,2 kW. Abschalten darf er nicht.
  • Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt. Sie wählen zwischen Modul 1, Modul 2 und – zusätzlich zu Modul 1 – Modul 3.

Worum geht es bei § 14a EnWG?

Immer mehr Wärmepumpen und Wallboxen hängen am Stromnetz. Damit das Netz vor Ort nicht überlastet wird, darf der Netzbetreiber diese Geräte in Engpasssituationen kurzzeitig drosseln. Für dieses Recht bekommen Sie als Ausgleich einen Rabatt auf die Netzentgelte – das ist der Teil Ihres Strompreises, der für die Nutzung des Stromnetzes anfällt.

Wichtig: Ihr Gerät wird nicht abgeschaltet. Es bleiben immer mindestens 4,2 kW. Ihre Wärmepumpe heizt weiter, Ihr E-Auto lädt nur langsamer.

Welche Geräte sind betroffen?

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen für E-Autos
  • Stromspeicher (beim Laden aus dem Netz)
  • Klimaanlagen
  • Nachtspeicherheizungen

Maßgeblich ist eine Anschlussleistung über 4,2 kW. Geräte, die vor 2024 in Betrieb gegangen sind, haben eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Sie können aber freiwillig schon heute in das neue Modell wechseln.

Die drei Module im Überblick

ModulSo funktioniert esGut für
Modul 1Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt, je nach Netzbetreiber meist rund 110 bis 190 € pro Jahr. Kein zusätzlicher Zähler nötig.die meisten Haushalte, einfach und planbar
Modul 260 % Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts für das Gerät. Dafür braucht das Gerät einen eigenen Zähler.Haushalte mit sehr hohem Verbrauch von Wärmepumpe oder Wallbox
Modul 3Zeitvariable Netzentgelte: in bestimmten Zeitfenstern günstiger, in anderen teurer. Nur zusätzlich zu Modul 1 und nur mit intelligentem Messsystem.alle, die ihren Verbrauch gezielt verschieben

Seit dem 1. April 2025 müssen Netzbetreiber Modul 3 anbieten. Die Zeitfenster legt jeder Netzbetreiber selbst fest – schauen Sie auf die Website Ihres Netzbetreibers.

Welches Modul lohnt sich?

Als Faustregel: Modul 2 lohnt sich erst bei einem hohen Verbrauch des Geräts, weil Sie den eigenen Zähler und dessen Kosten mitrechnen müssen. Für die meisten Haushalte ist Modul 1 die einfachere und oft auch günstigere Wahl. Wer ohnehin ein intelligentes Messsystem hat und Wärmepumpe oder E-Auto flexibel betreiben kann, sollte sich Modul 3 zusätzlich ansehen.

Rechnen Sie mit den Zahlen Ihres Netzbetreibers. Pauschale und Arbeitspreis unterscheiden sich von Region zu Region deutlich.

Wie melde ich mein Gerät an?

In der Regel meldet der Elektrofachbetrieb, der Wärmepumpe oder Wallbox installiert, das Gerät beim Netzbetreiber an. Dabei wird auch das gewünschte Modul angegeben. Für die Steuerung baut der Netzbetreiber eine Steuereinrichtung ein, meist zusammen mit dem intelligenten Messsystem.

Kosten: Für das intelligente Messsystem bei steuerbaren Geräten gilt eine Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr, für die Steuerungseinrichtung können zusätzlich bis zu 50 Euro pro Jahr anfallen. Mehr dazu: So bekommen Sie ein Smart Meter Gateway.

§ 14a und dynamischer Stromtarif

Modul 3 betrifft nur das Netzentgelt. Ein dynamischer Stromtarif betrifft dagegen den Energiepreis. Beides lässt sich kombinieren: Dann wird Strom in günstigen Stunden doppelt günstiger. Mit Wärmepumpe, Wallbox und Speicher ist das der stärkste Hebel, den es im Moment gibt. Mehr dazu: Dynamische Stromtarife einfach erklärt.

Welches Modul und welcher Tarif passen zu Ihnen?

Ich rechne Ihnen kostenlos durch, welche Kombination aus § 14a-Modul, Smart Meter und Stromtarif sich bei Ihnen lohnt – Antwort innerhalb von 36 Stunden.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; ich halte den Artikel aktuell.

Quellen