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Wärmepumpe und PV: Förderung und Finanzierung im Überblick

Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026

Eine Wärmepumpe oder eine PV-Anlage ist eine große Anschaffung. Für die Wärmepumpe gibt es einen staatlichen Zuschuss, für die PV-Anlage einen zinsgünstigen Kredit. Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der Heizungsförderung neue Regeln. Hier erkläre ich, was Sie bekommen und wie Sie dabei vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wärmepumpe: KfW-Zuschuss 458 mit 30 Prozent Grundförderung plus Boni, insgesamt höchstens 80 Prozent.
  • Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Das ergibt höchstens 22.400 Euro Zuschuss.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise.
  • PV-Anlage: kein Zuschuss, aber der KfW-Kredit 270 und 0 Prozent Mehrwertsteuer für private Anlagen bis 30 kWp.
  • Wichtig: Beide Förderungen müssen Sie beantragen, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben.

Zuschuss für die Wärmepumpe (KfW 458)

Für den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe im selbst genutzten Haus gibt es einen Zuschuss. Er setzt sich zusammen aus:

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus16 %, sinkt ab 1.2.2027 schrittweiseAustausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonusbis 40 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 € im Jahr, gestaffelt; minderjährige Kinder senken das angesetzte Einkommen
Höchstsatz80 %alle Boni zusammen

Gefördert werden Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Diese Grenze sinkt laut ADAC alle sechs Monate um 750 Euro. Der Austausch einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr gefördert.

Für Wärmepumpen soll sich die Grundförderung ab 2027 außerdem ändern: Laut ADAC sinkt sie dann auf 15 Prozent, dazu kommt ein Bonus von 15 Prozent für Geräte aus EU-Produktion. Wer jetzt plant, sollte die Termine im Blick behalten.

So läuft der Antrag

  1. Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ mit den Kosten.
  2. Sie schließen den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Klausel, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Die KfW stellt dafür eine Musterformulierung bereit.
  3. Sie stellen den Antrag online im Portal „Meine KfW“.
  4. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau.
  5. Danach reichen Sie Rechnungen und Nachweise ein und bekommen den Zuschuss ausgezahlt.

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie einen Ergänzungskredit der KfW über bis zu 120.000 Euro beantragen. Er läuft über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihre Bank.

Finanzierung der PV-Anlage

Für eine private PV-Anlage gibt es aktuell keinen Bundeszuschuss. Dafür sparen Sie die Mehrwertsteuer: Für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz. Für die Finanzierung gibt es den KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“:

  • Laufzeit 2 bis 30 Jahre, bis zu 5 tilgungsfreie Anfangsjahre,
  • Effektivzins laut Konditionen vom 24. September 2026 ab 4,66 Prozent, je nach Bonität und Laufzeit auch deutlich höher,
  • auch für Speicher, auch als Nachrüstung,
  • Antrag nur über Ihre Hausbank, und zwar bevor Sie den Installateur beauftragen. Schon eine mündliche Zusage gilt als Beginn.

Vergleichen Sie den KfW-Kredit immer mit einem normalen Ratenkredit Ihrer Bank. Je nach Bonität ist der eine oder der andere günstiger. Auch die Kombination mit einem dynamischen Stromtarif und einem intelligenten Messsystem sollten Sie mitrechnen, denn sie entscheidet mit, wie schnell sich die Anlage bezahlt macht.

Meine Tipps aus der Praxis

  • Holen Sie Angebote ein, bevor Sie etwas unterschreiben, und achten Sie auf die Klausel zur Förderzusage.
  • Lassen Sie Wärmepumpe und PV gemeinsam planen. Zusammen mit Speicher und Energiemanagement holen Sie am meisten heraus.
  • Prüfen Sie Ihr Einkommen genau. Der Einkommensbonus kann den Zuschuss stark erhöhen.
  • Prüfen Sie die Konditionen kurz vor dem Antrag noch einmal direkt bei der KfW. Sie ändern sich häufig.

Wärmepumpe und PV gemeinsam planen

Ich verbinde Anlage, Förderung, Zähler und Stromtarif zu einem Gesamtpaket und begleite Sie durch die Antragsschritte. Starten Sie mit dem PV-Check, ich melde mich innerhalb von 36 Stunden.

Ich bin kein Finanzberater und kein Energieeffizienz-Experte im Sinne der Förderrichtlinie. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Quellen