Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026
Wer neu baut oder sein Dach saniert, muss in vielen Bundesländern eine PV-Anlage einplanen. Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht, jedes Land regelt das selbst. Für mein Kerngebiet sind vor allem Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen wichtig: Dort gilt die Pflicht inzwischen auch bei einer grundlegenden Dachsanierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Solarpflicht ist Landesrecht. Eine bundesweite Pflicht gibt es derzeit nicht.
- Niedersachsen: seit 1. Januar 2025 für neue Wohn- und Nichtwohngebäude und bei grundlegender Dachsanierung.
- Nordrhein-Westfalen: Neubau Wohngebäude seit 2025, Dachsanierung seit 1. Januar 2026.
- Meist gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei ungeeigneten Dächern, Denkmalschutz oder unzumutbaren Kosten.
Übersicht nach Bundesland
| Bundesland | Wohn-Neubau | Nichtwohn-Neubau | Dachsanierung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | seit 05/2022 | seit 01/2022 | seit 01/2023 |
| Bayern | keine Pflicht | gewerblich und industriell seit 2023 | keine Pflicht |
| Berlin | seit 01/2023 | ja | seit 01/2023 |
| Brandenburg | keine Pflicht | öffentlich und gewerblich seit 06/2024 | keine Pflicht |
| Bremen | seit 07/2025 | ja | seit 07/2024 |
| Hamburg | seit 2023 | ja | seit 01/2024 |
| Hessen | keine Pflicht | landeseigene Gebäude | nur landeseigene Gebäude |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Pflicht | keine Pflicht | keine Pflicht |
| Niedersachsen | seit 01/2025 | seit 01/2025 | seit 01/2025 |
| Nordrhein-Westfalen | seit 01/2025 | seit 01/2024 | seit 01/2026 |
| Rheinland-Pfalz | keine Pflicht | gewerblich über 100 m² | keine Pflicht |
| Saarland | keine Pflicht | öffentlich und gewerblich über 100 m² seit 09/2025 | keine Pflicht |
| Sachsen | keine Pflicht | keine Pflicht | keine Pflicht |
| Sachsen-Anhalt | keine Pflicht | keine Pflicht | keine Pflicht |
| Schleswig-Holstein | mit Übergangsfrist bis 03/2026 | ja | nur Nichtwohngebäude |
| Thüringen | keine Pflicht | keine Pflicht | keine Pflicht |
Stand: August 2026, nach der Übersicht von 42watt. Landesrecht ändert sich häufig. Prüfen Sie vor dem Bauantrag die aktuelle Fassung oder fragen Sie Ihr Bauamt.
Was „grundlegende Dachsanierung“ heißt
Gemeint ist in der Regel die vollständige Erneuerung der Dachhaut, also der Eindeckung und ihrer Abdichtung. Reparaturen einzelner Ziegel oder Ausbesserungen lösen keine Pflicht aus. In Niedersachsen greift die Pflicht laut der 42watt-Übersicht ab 50 m² erneuerter Fläche. Die genauen Schwellen und Mindestgrößen der Anlage regelt jedes Land selbst.
Ausnahmen
- Das Dach ist für PV nicht geeignet, zum Beispiel wegen Verschattung oder Ausrichtung.
- Denkmalschutz oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften stehen entgegen.
- Die Kosten wären wirtschaftlich unzumutbar.
- In einigen Ländern kann die Pflicht auch mit einer Solarthermie-Anlage oder PV an der Fassade erfüllt werden.
Meine Einschätzung
Eine Solarpflicht klingt nach Zwang. In der Praxis rechnet sich eine gut geplante PV-Anlage aber meist von allein, vor allem mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto. Wichtig ist, sie von Anfang an mit dem Dach, dem Zähler und dem Stromtarif zu planen.
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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; ich halte den Artikel aktuell.