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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): die einfache Alternative zum Mieterstrom

Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026

Seit dem Solarpaket 2024 gibt es eine einfachere Alternative zum Mieterstrom: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, kurz GGV. Der Strom vom Dach wird unter den Bewohnern aufgeteilt. Den Reststrom bezieht jeder weiter über seinen eigenen Stromvertrag. Der Betreiber der PV-Anlage muss deshalb kein Stromlieferant werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geregelt in § 42b EnWG, möglich seit 2024.
  • Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen oder Gewerbeeinheiten aufgeteilt.
  • Jeder Teilnehmer behält seinen eigenen Stromvertrag für den Reststrom.
  • Keine Vollversorgungspflicht und keine Preisobergrenze, dafür kein Mieterstromzuschlag.
  • Für die genaue Aufteilung sind intelligente Messsysteme mit Viertelstundenwerten nötig.

So funktioniert die GGV

  1. Eine PV-Anlage auf oder am Gebäude erzeugt Strom.
  2. Der Betreiber, zum Beispiel Vermieter oder Eigentümergemeinschaft, schließt mit jedem Teilnehmer einen Gebäudestromnutzungsvertrag.
  3. Ein Aufteilungsschlüssel legt fest, wer welchen Anteil am Solarstrom bekommt.
  4. Gemessen wird viertelstündlich. Was ein Teilnehmer in einer Viertelstunde mehr verbraucht, als ihm zusteht, kommt von seinem eigenen Stromlieferanten.
  5. Überschüsse werden eingespeist und vergütet.

GGV oder Mieterstrom?

GGVMieterstrom
Reststromjeder Teilnehmer selbstAnbieter liefert alles
Lieferantenpflichtenneinja
Zuschlagneinja
Preisobergrenzenein90 % des Grundversorgungstarifs
Aufwandgeringerhöher

Wofür sich die GGV eignet

  • kleinere und mittlere Mehrfamilienhäuser,
  • Eigentümergemeinschaften, die gemeinsam eine PV-Anlage betreiben,
  • Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten, zum Beispiel Praxen oder Läden,
  • Vermieter, die ihren Mietern Solarstrom anbieten wollen, ohne zum Energieversorger zu werden.

Der Schlüssel: das intelligente Messsystem

Damit der Solarstrom fair aufgeteilt werden kann, braucht jede teilnehmende Einheit ein intelligentes Messsystem, das Viertelstundenwerte liefert. Genau hier liegt in der Praxis oft der Engpass. Ein intelligentes Messsystem können Sie beim Messstellenbetreiber verlangen. Mehr dazu: So bekommen Sie ein Smart Meter Gateway.

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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; ich halte den Artikel aktuell.

Quellen