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Steuern bei der PV-Anlage: Was für Privathaushalte gilt

Für kleine PV-Anlagen auf Wohnhäusern hat der Gesetzgeber die Steuer deutlich vereinfacht. Das macht den Einstieg leichter.

Umsatzsteuer

Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern an Privatpersonen gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das betrifft vor allem Anlagen bis 30 kW(peak) auf oder an Wohngebäuden.

Einkommensteuer

Einnahmen aus dem Betrieb kleiner PV-Anlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit, zum Beispiel bei Einfamilienhäusern bis 30 kW(peak). Für größere Anlagen und andere Gebäude gelten andere Grenzen.

Was Sie tun sollten

  • Melden Sie die Anlage im Marktstammdatenregister an.
  • Klären Sie Ihre persönliche Situation mit dem Steuerberater oder Finanzamt, vor allem bei größeren Anlagen oder gemischter Nutzung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.