Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026
Balkonkraftwerke sind in den letzten zwei Jahren deutlich einfacher geworden. Trotzdem kursieren viele veraltete Infos. Hier steht, was heute gilt – kurz, verständlich und ohne Fachchinesisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Leistung: bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2.000 Wp Modulleistung pro Haushalt.
- Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Den Netzbetreiber müssen Sie im Standardfall nicht informieren.
- Stecker: Ein normkonformes Komplettgerät bis 960 Wp darf mit dem normalen Haushaltsstecker angeschlossen werden.
- Zähler: Ein alter Drehscheibenzähler darf übergangsweise weiterlaufen, bis der Messstellenbetreiber ihn tauscht.
- Mieter und Eigentümer: Sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen.
Wie viel Leistung ist erlaubt?
Für das vereinfachte Verfahren gelten zwei Grenzen, die beide eingehalten werden müssen: höchstens 800 VA Wechselrichterleistung und höchstens 2.000 Wp Modulleistung. Haben Sie mehrere Geräte an derselben Entnahmestelle, werden die Werte zusammengezählt.
Wichtig: Maßgeblich ist die höchste Leistung, die Sie am Wechselrichter einstellen können. Ein Gerät mit 1.200 Watt, das Sie per App auf 800 Watt drosseln, erfüllt die Grenze deshalb nicht.
Mehr Modulleistung als Wechselrichterleistung ist sinnvoll: Morgens, abends und bei Bewölkung liefern die Module so trotzdem genug, um den Wechselrichter auszulasten.
Schuko-Stecker oder Energiesteckvorrichtung?
Seit Dezember 2025 gibt es mit der DIN VDE V 0126-95 eine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte. Sie regelt das Gesamtgerät aus Modulen, Wechselrichter, Leitung, Stecker und Halterung. Der Hersteller muss bestätigen, dass sein Komplettgerät die Norm erfüllt.
- Bis 960 Wp Modulleistung: Anschluss über den normalen Haushaltsstecker (Schuko) ist bei einem normkonformen Komplettgerät vorgesehen.
- Über 960 Wp bis 2.000 Wp: Anschluss über eine spezielle Energiesteckvorrichtung. Installation und Prüfung des Stromkreises übernimmt eine Elektrofachkraft.
Die Norm sieht außerdem vor, dass pro Haushalt nur ein Steckersolargerät angeschlossen wird. Für Geräte, die schon vorher in Betrieb waren, gilt sie nicht rückwirkend.
So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk an
Die Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt und kostenlos:
- Gehen Sie auf marktstammdatenregister.de und legen Sie ein Benutzerkonto an.
- Registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber und wählen Sie die vereinfachte Registrierung für Steckersolargeräte.
- Tragen Sie Modulleistung, Wechselrichterleistung, Inbetriebnahmedatum und Standort ein.
- Speichern Sie die Registrierungsbestätigung für Ihre Unterlagen.
Das muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme passieren. Eine fehlende oder verspätete Registrierung kann eine Ordnungswidrigkeit sein.
Den Netzbetreiber müssen Sie im Standardfall nicht mehr informieren. Das gilt für Anlagen bis 2.000 Wp und 800 VA, die den Überschuss unentgeltlich einspeisen und nach dem 16. Mai 2024 in Betrieb gegangen sind. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist dagegen nötig, wenn Sie eine Einspeisevergütung möchten, einen Speicher anschließen, die Anlage fest anschließen lassen oder die Grenzen überschreiten.
Was passiert mit meinem Stromzähler?
Haben Sie noch einen alten Zähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler), darf er übergangsweise weiterlaufen – auch rückwärts. Ihr Messstellenbetreiber muss ihn aber unverzüglich gegen einen digitalen Zähler tauschen. Meist ist das eine moderne Messeinrichtung, die nicht rückwärts zählt.
Mein Tipp: Wenn ohnehin ein neuer Zähler kommt, lohnt sich der Blick auf ein intelligentes Messsystem. Erst damit können Sie einen dynamischen Stromtarif nutzen. Wie das geht, erkläre ich hier: So bekommen Sie ein Smart Meter Gateway.
Mieter und Wohnungseigentümer
Als Mieter haben Sie nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass Ihr Vermieter ein Balkonkraftwerk erlaubt. Er darf aber angemessene Bedingungen stellen, etwa zur Befestigung, und in Ausnahmefällen ablehnen.
Als Wohnungseigentümer haben Sie seit Oktober 2024 nach § 20 WEG einen Anspruch auf die bauliche Veränderung. Wie die Anlage genau angebracht wird, beschließt die Eigentümergemeinschaft. Kosten und Haftung trägt in der Regel, wer die Anlage betreibt.
Sprechen Sie Ihr Vorhaben in beiden Fällen vorher an. Das spart Ärger.
Und wenn ich einen Speicher anschließe?
Speicher sind erlaubt und machen ein Balkonkraftwerk deutlich wirkungsvoller. Die neue Produktnorm erfasst allerdings nur Geräte ohne Speicher. Mit Speicher sollten Sie deshalb eine Elektrofachkraft hinzuziehen, den Netzbetreiber informieren und den Speicher im Marktstammdatenregister eintragen. Mehr dazu unter Speicher & Energiemanagement.
Gibt es Geld für den eingespeisten Strom?
Im Standardfall nein: Den Überschuss nimmt der Netzbetreiber unentgeltlich ab. Eine Einspeisevergütung ist zwar möglich, setzt aber das reguläre Verfahren mit Zweirichtungszähler voraus. Für die kleinen Mengen eines Balkonkraftwerks lohnt sich das kaum. Beim Kauf zahlen Sie für begünstigte Anlagen 0 % Umsatzsteuer.
Viel mehr bringt es, den eigenen Strom selbst zu verbrauchen – mit Speicher, Energiemanagement und dem passenden Tarif. Genau das beschreibt das Tarifsonne-Prinzip.
Muss ich das Balkonkraftwerk versichern?
Eine Pflicht gibt es nicht. Informieren Sie aber Ihre Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung und prüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht Schäden durch das Gerät abdeckt. Mehr dazu im Bereich Absichern.
Was ändert sich als Nächstes?
Die Bundesregierung hat im Sommer 2026 einen Entwurf für eine EEG-Novelle 2027 beschlossen. Er ist noch kein geltendes Recht. Sobald sich für Balkonkraftwerke etwas ändert, passe ich diesen Artikel an.
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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; ich halte den Artikel aktuell.