tarifsonne

Förderung für die Dachsanierung: Zuschuss oder Steuerbonus

Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026

Wer sein Dach saniert und dabei dämmt, bekommt Geld vom Staat. Es gibt zwei Wege, die Sie nicht kombinieren können: einen Zuschuss vom BAFA oder einen Steuerbonus über die Einkommensteuer. Seit dem 21. Juli 2026 hat sich bei der Förderung etwas geändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAFA-Zuschuss: 15 Prozent der förderfähigen Kosten für die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke.
  • Der Bonus von 5 Prozent für einen individuellen Sanierungsfahrplan gilt seit 21. Juli 2026 nur noch für Kosten über 30.000 Euro.
  • Steuerbonus: 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das Haus muss älter als zehn Jahre sein.
  • Für den Zuschuss muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden und der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
  • Die PV-Anlage selbst wird über diese Programme nicht gefördert.

Weg 1: Zuschuss vom BAFA

Wert
Fördersatz15 %
Bonus mit Sanierungsfahrplan (iSFP)+5 %, seit 21.7.2026 nur auf Kosten über 30.000 €
Förderfähige Kosten erste Wohneinheitbis 30.000 € im Jahr, mit iSFP bis 60.000 €
Typische Anforderung an das DachU-Wert 0,14 W/(m²K) oder besser
PflichtEnergieeffizienz-Experte aus der offiziellen Liste
Antragvor der Auftragsvergabe

Ein Beispiel: Kostet die Dämmung 20.000 Euro, gibt es 15 Prozent, also 3.000 Euro Zuschuss. Den iSFP-Bonus gibt es in diesem Fall nicht mehr, weil die Kosten unter 30.000 Euro liegen.

Weg 2: Steuerbonus nach § 35c EStG

  • 20 Prozent der Kosten werden über drei Jahre direkt von der Steuer abgezogen: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten.
  • Höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.
  • Voraussetzung: selbst genutztes Haus, älter als zehn Jahre, Ausführung durch einen Fachbetrieb, Bezahlung per Überweisung und eine Fachunternehmer-Bescheinigung.
  • Ein Antrag vorab ist nicht nötig. Sie machen die Kosten in der Steuererklärung geltend.

Bei Kosten unter 30.000 Euro ist der Steuerbonus mit 20 Prozent seit Juli 2026 oft attraktiver als der BAFA-Zuschuss mit 15 Prozent. Dafür kommt das Geld über drei Jahre verteilt. Lassen Sie das von Ihrem Steuerberater durchrechnen.

Kleinere Reparaturen: Handwerkerbonus

Für reine Reparaturen ohne energetische Verbesserung können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten als Handwerkerleistung absetzen, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Für dieselbe Rechnung lässt sich das nicht mit dem Steuerbonus nach § 35c kombinieren.

Komplettsanierung: KfW-Effizienzhaus

Wird das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert, kommt der KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss in Frage, bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Für eine einzelne Dachdämmung lohnt sich das meist nicht.

Und die PV-Anlage?

Die PV-Anlage auf dem neuen Dach wird nicht über diese Programme gefördert. Dafür gibt es den Nullsteuersatz für private Anlagen bis 30 kWp und den KfW-Kredit 270. Wenn Dach und PV zusammen gebaut werden, sparen Sie außerdem ein zweites Gerüst. Mehr dazu: Dach und PV gemeinsam planen.

Dachsanierung mit PV planen?

Ich verbinde Dach, PV-Anlage, Speicher und Stromtarif zu einem Gesamtkonzept und stimme mich auf Wunsch mit einem Dachdecker-Fachbetrieb aus der Region ab.

Ich bin kein Steuerberater und kein Energieeffizienz-Experte. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind die Bedingungen von BAFA, KfW und Finanzamt zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Quellen