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Solarpflicht: Wo sie gilt und was sie für Sie bedeutet

Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026

Wer neu baut oder sein Dach saniert, muss in vielen Bundesländern eine PV-Anlage einplanen. Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht, jedes Land regelt das selbst. Für mein Kerngebiet sind vor allem Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen wichtig: Dort gilt die Pflicht inzwischen auch bei einer grundlegenden Dachsanierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Solarpflicht ist Landesrecht. Eine bundesweite Pflicht gibt es derzeit nicht.
  • Niedersachsen: seit 1. Januar 2025 für neue Wohn- und Nichtwohngebäude und bei grundlegender Dachsanierung.
  • Nordrhein-Westfalen: Neubau Wohngebäude seit 2025, Dachsanierung seit 1. Januar 2026.
  • Meist gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei ungeeigneten Dächern, Denkmalschutz oder unzumutbaren Kosten.

Übersicht nach Bundesland

BundeslandWohn-NeubauNichtwohn-NeubauDachsanierung
Baden-Württembergseit 05/2022seit 01/2022seit 01/2023
Bayernkeine Pflichtgewerblich und industriell seit 2023keine Pflicht
Berlinseit 01/2023jaseit 01/2023
Brandenburgkeine Pflichtöffentlich und gewerblich seit 06/2024keine Pflicht
Bremenseit 07/2025jaseit 07/2024
Hamburgseit 2023jaseit 01/2024
Hessenkeine Pflichtlandeseigene Gebäudenur landeseigene Gebäude
Mecklenburg-Vorpommernkeine Pflichtkeine Pflichtkeine Pflicht
Niedersachsenseit 01/2025seit 01/2025seit 01/2025
Nordrhein-Westfalenseit 01/2025seit 01/2024seit 01/2026
Rheinland-Pfalzkeine Pflichtgewerblich über 100 m²keine Pflicht
Saarlandkeine Pflichtöffentlich und gewerblich über 100 m² seit 09/2025keine Pflicht
Sachsenkeine Pflichtkeine Pflichtkeine Pflicht
Sachsen-Anhaltkeine Pflichtkeine Pflichtkeine Pflicht
Schleswig-Holsteinmit Übergangsfrist bis 03/2026janur Nichtwohngebäude
Thüringenkeine Pflichtkeine Pflichtkeine Pflicht

Stand: August 2026, nach der Übersicht von 42watt. Landesrecht ändert sich häufig. Prüfen Sie vor dem Bauantrag die aktuelle Fassung oder fragen Sie Ihr Bauamt.

Was „grundlegende Dachsanierung“ heißt

Gemeint ist in der Regel die vollständige Erneuerung der Dachhaut, also der Eindeckung und ihrer Abdichtung. Reparaturen einzelner Ziegel oder Ausbesserungen lösen keine Pflicht aus. In Niedersachsen greift die Pflicht laut der 42watt-Übersicht ab 50 m² erneuerter Fläche. Die genauen Schwellen und Mindestgrößen der Anlage regelt jedes Land selbst.

Ausnahmen

  • Das Dach ist für PV nicht geeignet, zum Beispiel wegen Verschattung oder Ausrichtung.
  • Denkmalschutz oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften stehen entgegen.
  • Die Kosten wären wirtschaftlich unzumutbar.
  • In einigen Ländern kann die Pflicht auch mit einer Solarthermie-Anlage oder PV an der Fassade erfüllt werden.

Meine Einschätzung

Eine Solarpflicht klingt nach Zwang. In der Praxis rechnet sich eine gut geplante PV-Anlage aber meist von allein, vor allem mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto. Wichtig ist, sie von Anfang an mit dem Dach, dem Zähler und dem Stromtarif zu planen.

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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; ich halte den Artikel aktuell.

Quellen