Für kleine PV-Anlagen auf Wohnhäusern hat der Gesetzgeber die Steuer deutlich vereinfacht. Das macht den Einstieg leichter.
Umsatzsteuer
Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern an Privatpersonen gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das betrifft vor allem Anlagen bis 30 kW(peak) auf oder an Wohngebäuden.
Einkommensteuer
Einnahmen aus dem Betrieb kleiner PV-Anlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit, zum Beispiel bei Einfamilienhäusern bis 30 kW(peak). Für größere Anlagen und andere Gebäude gelten andere Grenzen.
Was Sie tun sollten
- Melden Sie die Anlage im Marktstammdatenregister an.
- Klären Sie Ihre persönliche Situation mit dem Steuerberater oder Finanzamt, vor allem bei größeren Anlagen oder gemischter Nutzung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.