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Energy Sharing: Strom mit den Nachbarn teilen

Von Andreas Walkenhorst, Energieexperte · Stand: Oktober 2026

Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland möglich. Wer eine PV-Anlage hat, darf seinen Strom über das öffentliche Netz mit Nachbarn, Freunden oder dem Verein im Ort teilen. Das klingt einfach. In der Praxis gibt es aber noch einige Hürden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geregelt in § 42c EnWG, Netzbetreiber müssen es seit 1. Juni 2026 ermöglichen.
  • Teilnehmen können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften.
  • Geteilt werden darf zunächst nur innerhalb eines Bilanzierungsgebiets, ab 1. Juni 2028 auch mit benachbarten Gebieten.
  • Alle Teilnehmer brauchen ein intelligentes Messsystem mit Viertelstundenmessung.
  • Netzentgelte fallen voll an. Einen Rabatt für geteilten Strom gibt es nicht.

So funktioniert Energy Sharing

Eine Gemeinschaft legt vertraglich fest, wer welchen Anteil am erzeugten Strom bekommt. Der Strom fließt über das öffentliche Netz. Gemessen wird viertelstündlich bei allen Beteiligten. Was die Anlage in einer Viertelstunde nicht liefert, kommt vom normalen Stromlieferanten jedes Teilnehmers. Für Zuordnung und Abrechnung müssen die Netzbetreiber eine digitale Plattform bereitstellen.

Was schon geht und was noch nicht

Schon möglichNoch schwierig
Gemeinschaft gründen und Aufteilung vertraglich regelnintelligente Messsysteme bei allen Teilnehmern, der Rollout hinkt hinterher
Reststrom weiter vom eigenen Lieferantenkein Netzentgelt-Rabatt, dadurch geringerer Preisvorteil
Anbieter sind von den meisten Lieferantenpflichten befreitPlattformen der Netzbetreiber laufen erst an

Die Bundesregierung selbst rechnet damit, dass Energy Sharing kurz- und mittelfristig kein Massengeschäft wird. Für engagierte Nachbarschaften, Vereine und Energiegenossenschaften kann es sich trotzdem schon lohnen.

So bereiten Sie sich vor

  • Intelligentes Messsystem beantragen. Der Messstellenbetreiber muss es innerhalb von vier Monaten einbauen.
  • Mitstreiter suchen und klären, wer Strom erzeugt und wer ihn abnimmt.
  • Beim Netzbetreiber nachfragen, wie Anmeldung und Plattform funktionieren.
  • Wirtschaftlichkeit ehrlich rechnen: Netzentgelte und Messkosten fallen weiter an.

Energy Sharing, GGV oder Mieterstrom?

Liegt alles in einem Gebäude, ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung meist einfacher und günstiger, weil kein öffentliches Netz genutzt wird. Energy Sharing ist für Strom über die Grundstücksgrenze hinaus gedacht, zum Beispiel vom Scheunendach des Landwirts zu den Nachbarn.

Energy Sharing in Ihrer Nachbarschaft?

Intelligente Messsysteme und passende Stromtarife sind mein Spezialgebiet. Ich helfe Ihnen bei den ersten Schritten und sage Ihnen ehrlich, ob es sich schon lohnt.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; ich halte den Artikel aktuell.

Quellen